Lasertechnik kann heute jeder käuflich erwerben – in jeglichen Preisklassen. Ab der Laserklasse 3b muss der Nachweis zur Sachkunde belegt werden – Nachweis und Zertifikat als Laserschutzbeauftragter.
Laserstrahlung kann irreparable Schäden an Augen und Haut verursachen. Daher ist der Lasereinsatz sehr genau zu planen. Die Einrichtung von Sicherheitsbereichen sowie die Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkung müssen klar definiert und umgesetzt werden. Hier steht der Laserschutzbauftragte in der Verantwortung – gemeinsam mit dem Verantalter. Wir erstellen je nach Anforderung eine Gefährdungsbeurteilung und beschreiben dort die Einrichtung und Umsetzung der Lasershow und Schutzziele.
Ebenso ist es wichtig mit der richtigen Laserleistung zu arbeiten. Wir projektieren und erarbeiten in einem Konzept die richtige Laserleistung für die Location und den Showzweck.
Die Einrichtung der Laser am Veranstaltungsort ist mitunter ein weiterer kritischer Moment. Wichtig ist, dass man möglichst niedriger Laserleistung die Justierung vornimmt.
Der Betreiber der Laser haftet und somit ist es sehr wichtig, dass die gewählte Haftpflichtversicherung auch den Einsatz von Showlasern mit abdeckt. Nicht jeder Versicherungsträger steht hierfür ein – es muss meist gesondert erfragt und beauftragt werden.
Die Lasersicherheit ist das wichtigste Thema zur Umsetzung der Lasershow!